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Leitthema Wasser
Straßenleuchte
„Wasserparadies“
Ferienpark „Wasserparadies Liebenwalde“
Es liegt auf der Hand, dass für ein so großflächiges Vorhaben, das eines Raumordnungsverfahrens bedarf, natürlich ein durchgearbeitetes Konzept vorhanden sein muss, in das die Kriterien aus allen möglichen Ebenen einfließen und berücksichtigt bzw. bedacht werden müssen. Für das Vorhaben haben wir dieses Konzept erarbeitet, das letztlich dann auch in die Begründung zum Bebauungsplan einfließt. da das Konzept bzw. die Begründung sehr umfangreich ist, ist sie auf den folgenden Seiten nur in Auszügen eingestellt. Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt jedoch einen deutlichen Überblick über die Komplexität der Aufgabe.




Inhaltsverzeichnis (komplett)
Verzeichnis der Abkürzungen
I. Räumlicher Geltungsbereich

II. Planungsrechtliche Situation

II.1 Raumordnungsverfahren
II.2 Landesentwicklungsplan Brandenburg (LEP I)
II.3 Landesentwicklungsprogramm (LEPro)
II.4 Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum (LEP GR)
II.5 Regionalplan Prignitz-Oberhavel (REP I)
II.6 Wassersportentwicklungsplan II (WEP II)
II.7 Kreisentwicklungskonzeption Landkreis Oberhavel (04/2001)
II.8 Flächennutzungsplan
II.9 Landschaftsplan
II.10 Fachplanungen

III. Bestandsbeschreibung
III.1 Städtebauliche Situation
III.2 Verkehr
III.3 Infrastruktur
III.4 Entwässerung
III.5 Naturhaushalt und Landschaftsschutz
III.5.1 Boden
III.5.2 Wasser
III.5.3 Klima
III.6 Immissionsschutz
III.7 Bodenverunreinigungen

IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
IV.1 Anlass der Planung und Erforderlichkeit
IV.2 Prüfung von Alternativstandorten
IV.3 Entwicklungsziele
IV.4 Bebauungskonzept
IV.5 Erschließungskonzept
IV.5 Ruhender Verkehr
IV.6 Grün- und Freiraumkonzept

V. Planinhalte
V.1 Planungsrechtliche Festsetzungen
V.2 Art der baulichen Nutzung
V.3 Maß der baulichen Nutzung
V.4 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
V.5 Flächen für Gemeinbedarf
V.6 Verkehrsflächen
V.7 Natur und Landschaft
V.8 Immissionsschutz
V.9 Kennzeichnungen
V.10 Nachrichtliche Übernahmen
V.11 Hinweise
Maßgaben aus dem ROV Gutachten

VI. Städtebauliche Kenndaten

VII. Umweltbericht

VII.1 Das Vorhaben und Beschreibung der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens
VII.2 Beeinträchtigung der Schutzgüter und deren Wechselwirkungen sowie Vermeidung, Verminderung und Ausgleich der Beeinträchtigungen
VII.2.1 Schutzgut Mensch
VII.2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen FFH – Verträglichkeitsuntersuchung
VII.2.3 Schutzgut Landschaft
VII.2.4 Schutzgut Boden
VII.2.5 Schutzgut Wasser
VII.2.6 Schutzgut Kultur und Sachgüter
VII.2.7 Schutzgut Klima und Luft
VII.3 Darstellung anderweitig geprüfter Lösungsmöglichkeiten
VII.4 Monitoring
VII.4 Zusammenfassung

VIII. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

IX. Realisierung, Kosten und Finanzierung



II.6 Wassersportentwicklungsplan II (WEP II)
Im Wassersportentwicklungsplan Teil II sind entsprechend des Kabinettsbeschlusses vom 20.04.´96 die Maßnahmen zur infrastrukturellen Entwicklung der Hauptwasserwanderrouten im Land Brandenburg formuliert. Laut WEP II liegt das Vorhabensgebiet an der Hauptwasserwanderroute Nr. 5 „.... Vosskanal südlich Liebenwalde bis zur Landesgrenze Mecklenburg- Vorpommern...“ Entlang der Hauptwasserwanderrouten ist lt. WEP II die vorhandene Infrastruktur zur wassersportlichen und touristischen Nutzung zu entwickeln bzw. zu verbessern. Hierzu gehören u.a. auch folgende Maßnahmen: (WEP II, Seite 3, Nr. 3) „.... – Schaffung, Sanierung und teilweise Erweiterung vorhandener Schleusen sowie die Schaffung von Bootsgassen, Bootsschleppen, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten usw. incl. Wartebereichen vor Schleusen,
- Anlegemöglichkeiten bzw. Liegeplätze an geeigneten Orten,
- Zugänglichkeit und Erschließung der Liegeplätze und anderer wasserbaulicher Bauwerke von Land aus (Kfz),
-Verbesserung der Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten für die Sport- und Freizeitbootsnutzung

Laut WEP II sind die dort aufgeführten Orte und Maßnahmekategorien aus Landessicht vorrangig anzusetzen und sind mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung abgestimmt. Als erforderliches Maß wird ein Abstand von ca. 20 – 40 km zwischen den Stützpunkten, Anlegestellen untereinander angesehen, der Abstand des Vorhabensstandortes zum nächst nördlich gelegenen Hafen (Zehdenick) beträgt ca. 20 km, in Richtung Süden (Malz) ebenfalls ca. 20 km. Für den Standort Liebenwalde ist lt. WEP II die Neuerrichtung eines mittelgroßen Sportboothafens für alle Bootsarten (Motor/ Segler/ Kanus und Fahrgastschifffahrt ein formuliertes Ziel; die Alternative in Liebenwalde selbst am Abzweig zum „Langen Trödel“ (direkte Ortslage), bietet laut Beschreibung des Tourenplaners der Entwicklungsgesellschaft für Wassertourismus (Seite 65) eher nur begrenzte Möglichkeiten, ein Ausbau dieser Anlage wird aus Platzgründen nicht in Frage kommen, zumal über die angrenzende „Kitzbrücke“ die L 21 als überregionale Straßenverbindung Richtung Berlin führt (Lärmbelästigung). Das Vorhaben „Wasserparadies Liebenwalde“ seht somit den Inhalten des WEP II nicht entgegen, sondern wirkt eher unterstützend bei der Umsetzung.

II.9 Landschaftsplan
Der Geltungsbereich des beabsichtigten Bebauungsplans befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Obere Havelniederung“ und im gleichnamigen SPA- Gebiet. Zur Realisierung des Vorhabens bedarf es der Befreiung bzw. Ausgliederung aus dem LSG nach § 28, Abs.7 BbgNatSchG. Der Antrag auf Ausgliederung aus dem LSG ist durch die Stadt Liebenwalde bereits gestellt. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an das NSG „Schnelle Havel“ (auch FFH-Gebiet). Die Erschließung des Vosskanals für den geplanten Sportboothafenmittels einer Trogbrücke stellt einen Eingriff in das NSG dar. Zur Realisierung der Erschließung des Vosskanals bedarf es einer Befreiung von der Veränderungssperre des NSG „Schnelle Havel“

Bei den Entwurfsüberlegungen zum Konzept waren vielmehr folgende Überlegungen ausschlaggebend:
Schaffung eines Erholungsgebiet für eine möglichst breite und vielfältige Bevölkerungsschicht mit unterschiedlichen Verweilzeiten (Tages-, Mehrtages- und Wochengäste/- nutzer)

Schaffung möglichst vieler reizvoller Landschaftsbereiche in Anlehnung an das Landschaftsbild der „Schnellen Havel“, westlich des Voss- Kanals.

überwiegend ruhige Erholungsgebiete, verknüpft mit dem Thema Wasser,

Einbindung des Wassertourismus in das Gesamtvorhaben; Verknüpfung desselben mit zusätzlichen Angeboten

Schaffung von Sport- und Freizeitmöglichkeiten auch für die Bewohner des Umlandes

Erstellung der baulichen Anlagen unter grundsätzlich ökologischen Aspekten, d.h. Niedrigenergiegebäude, Nutzung von alternativen Energien wie Sonne, Wind und Wasser, Mehrung der Baum- und Gehölzbestände am jetzigen Standort, dadurch Schaffung von Alleinstellungsmerkmalen

Schaffung von Kleinbiotopen trotz touristischer Nutzung

Integration der regionalen Einzelhändler und Dienstleister in das Gesamtkonzept

Schaffung eines Pilotprojektes in Kooperation mit den zuständigen Behörden und Ämtern

Um die Inhalte des Entwurfskonzepts zu erreichen setzt der Vorhabenträger auf das Thema „Naturtourismus“ und die Möglichkeit den Menschen aus den städtischen Ballungsräumen „ein Ferienhaus auf dem Lande und am Wasser“ zu bieten, wie es z.B. in den meisten europäischen Ländern (Italien, Spanien, Dänemark und die skandinavischen Länder) seit Jahrzehnten in größerem Umfang üblich ist. Durch dieses Prinzip sollen sich einerseits die Verweilzeiten am Standort erheblich erhöhen, anderseits sollen die Ansprüche der Nutzer auf Anreize durch ein „angehäuftes“, bzw. „spektakuläres“ Freizeitangebot am Standort selbst reduziert werden, das Schwerpunktthema am Standort soll lauten „Erholung in naturnaher und reizvoller Landschaft“. Dabei ist festzustellen, dass nahezu bei allen erfolgreichen Ferienhausgebieten in Europa stets der Bezug zum Wasser gegeben ist, sei es nun Torre delle Stelle auf Sardinien, Ebeltoft in Dänemark, Ferienpark Mirow in Granzow am See (Mecklenburg) oder die geplante Destination „Hafendorf Rheinsberg“


IV.4 Bebauungskonzept
Im Plangebiet ist östlich der L 21 der Ausbau eines neuen Gewässers mit einer Gesamtfläche von etwa 45 ha und einer Wassertiefe von ca. 2,5 bis 16 m vorgesehen. Das Gewässer fächert sich gen Osten fingerförmig auf. Die dadurch entstehenden Buchten bzw. Halbinseln sollen durch maximal 457 Ferienhäuser bebaut werden. Die Ferienhäuser sind als maximal 1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss geplant (II).


IV.6 Grün- und Freiraumkonzept
Das Plangebiet umfasst ca. 197 ha. Davon sind:
- ca. 97 ha reine Grünflächen
- ca. 45 ha neue Gewässerflächen
- ca. 55 ha Flächen für bauliche Anlagen
Der wesentliche Teil der Grünflächen wird durch einen Grüngürtel beansprucht, der das Vorhaben im Norden, Osten und Süden wie eine Klammer umfasst und gegen den freien Landschaftsraum abgrenzt. Dieser Grüngürtel wird naturnah ausgebaut. Verwallungen, durchzogen von Feuchtbiotopen und heimischen Gehölzen sollen sich hier zu einem Gesamtbiotop und siedlungsnahem Rückzuggebiet für Flora und Fauna entwickeln. Zum Siedlungsbereich hin wird der Grüngürtel durch Gewässerufer begrenzt, die dort als Flachwasserzonen ausgebildet sind, in denen sich Schilf- und Röhrichtbiotope entwickeln sollen. Der Grüngürtel ist nicht durch Wege erschlossen sondern gilt als Barriere zum freien Landschaftsraum.
Die Gewässerufer im Bereich der Ferienhäuser und des Zentralbereich sind überwiegend als abgepfählte Steilufer ausgeführt, so dass ein Verlandungseffekt vermieden wird. Die Ausführung erfolgt mit einer ingenieurbiologischen Bepflanzung aus heimischen Gehölzen.
Im Bereich der Ferienhäuser werden die Grundstücke stark durchgrünt, vorherrschend sind auch hier heimische Gehölze. Straßenbegleitgrün aus heimischen Gehölzen (Büsche und Bäume) ergänzen die Begrünung im Ferienhausbereich. Im Unterschied zum Zentralbereich wird kein Alleencharakter herrschen, sondern das Begleitgrün eher als Sichtschutz auf die einzelnen Grundstücke wirken.
Im Zentralbereich werden Straßen, Wege und Plätze mit Alleebäumen bepflanzt, die Flächen um den Rodelberg werden als Parkanlage gestaltet. Im Bereich zwischen L 21 und Vosskanal herrscht das Begrünungskonzept des Ferienhausgebiets vor.


VII. Umweltbericht (§ 2a BauGB)
Der Umweltbericht stellt das Ergebnis der UVP nach § 2, Abs. 4 BauGB dar, welche im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Vorhaben durchgeführt wurde. Die Ergebnisse des Umweltbericht spiegeln im Wesentlichen die Landesplanerische Gesamtbeurteilung vom 20.05.2003 wieder. Auf die im Rahmen der UVS erstellten Studien und Gutachten und durch die Raumordnungsbehörde formulierten Maßgaben (siehe Kapitel V.11 Hinweise) wird verwiesen.